Nachlass bei der BAföG Rückzahlung


Und noch eine ganz wichtige Info für alle BAföG Rückzahler, die bisher nicht von einer vorzeitigen Rückzahlung profitieren konnten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von nun an der Nachlass immer von den 10.000€ aus berechnet. Genauere Infos dazu folgen in Kürze, sind jedoch hier schon einsehbar: Link

Daher ist der Ratgeber „Kredit für BAföG Rückzahlung“ in dem erklärt wird, ob man mit der Aufnahme eines Kredits bei der BAföG Rückzahlung sparen kann umso aktueller und sicherlich interessant für derzeitige und künftige Rückzahler. Lest ihn euch einfach mal durch.

Nachlass bei der BAföG Rückzahlung

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht es vor, dass man einen Nachlass erhält, falls man sein Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlt (§ 18 Absatz 5b BAföG). Hierbei können zwei unterschiedliche Szenarien eintreten.

Regelungen bis zum April 2020

Für Personen, die ihr Studium nach dem 28.02.2001 aufgenommen haben, gilt folgendes:

Da der Nachlass auf Basis der Darlehensrestschuld (also anhand des gesamten erhaltenen Darlehens für den/die geförderten Studienganges/Studiengänge) berechnet wird, kann es nun zu einem Konflikt mit dem später eingeführten zurückzuzahlenden Darlehenslimit von 10000 € kommen.

Die Nachlassregelung wurde während der Zeit eingeführt, in der BAföG als Volldarlehen gewährt wurde.

Nachdem das Gesetz in den 90er Jahren zu seiner heutigen 50%-Darlehen/50%-Zuschuss-Regelung abgeändert wurde, blieb die Nachlassregelung erhalten.

Eine weitere Gesetzesänderungen führte dazu, dass seit dem 28.02.2001 eine Obergrenze für die Darlehensrückzahlung von 10000 € eingeführt wurde. Die Nachlassregelung wurde dabei nicht geändert und blieb bestehen.

Die Obergrenze gilt jedoch nur für Personen, die ihren ersten geförderten Studienabschnitt nach dem 28.02.2001 aufgenommen haben. Personen die ihr Studium früher begonnen haben, erhalten das zurückzuzahlende Darlehenslimit nicht.

(Dies führt nun dazu, dass lediglich in einem bestimmten Rahmen (bis 16000 €) ein Nachlass gewährt werden kann und man unter der Obergrenze von zu zahlenden 10000 € bleibt. Alle höheren erhaltenen Darlehensbeträge (ab 16500 €) würden trotz eines Nachlasses die Obergrenze von 10000 € überschreiten. In einem solchen Fall greift somit die Obergrenze von 10000 € und man muss nicht mehr zurückzahlen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass man keinen Nachlass erhalten kann, da der Nachlass immer auf die gesamte Darlehensschuld berechnet wird und man in diesem Fall über dem Darlehenslimit läge.) (Dies war die Regelung bzw. der Stand bis 04/2020)

Regelungen ab April 2020

Seit dem April 2020 gilt das neue BAföG Gesetz und dadurch hat jeder, der sein Studium nach dem 01.03.2001 begonnen hat, die Möglichkeit sein BAföG Darlehen vorzeitig mit einem Nachlass zurückzuzahlen. Ausgegangen wird dabei immer von den Oberlimit von 10.000€.

Das heißt, dass nun jeder Empfänger von BAföG (wenn die Förderung erstmalig ab dem 01.03.2001 getätigt wurde) einen Nachlass bei der Rückzahlung erhält, sofern eine BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag erfolgt oder größere Beträge (ab 500 €) auf das Rückzahlungskonto des Bundesverwaltungsamt eingezahlt werden.

Folgende Beispiele verdeutlichen diesen Sachverhalt:

Beispiel 1: Du hast insgesamt 13000 € an BAföG-Darlehen erhalten. Somit wird dir die Möglichkeit gegeben einen Betrag von 7900 € vorzeitig zu zahlen und dadurch hast du deine gesamten Schulden beglichen.

Insgesamt erhälst du dabei einen Rabatt von 21% auf deine gesamte Darlehensschuld.

Beispiel 2: Du hast insgesamt 8000 € an Darlehen bekommen. Anhand der BAföG Rückzahlung Nachlass Tabelle würde dir ein Rabatt von 18% gewährt, falls du die gesamte Schuld auf einen Schlag begleichst. Somit müsstest du nur 6560 € statt der 8000 € bezahlen.

Eine vorzeitige Rückzahlung mit Nachlässen ist individuell unterschiedlich und hängt mit der Höhe des erhaltenen Darlehens (gedeckelt bis 10.000€) ab.

Normalerweise bekommt man direkt ein Angebot vom BVA für eine vorzeitige Rückzahlung. Dabei ist dann auch angegeben, wie hoch der mögliche Nachlass bei der BAföG Rückzahlung sein wird.

 

Alle Personen die bereits BAföG zurückzahlen werden höchstwahrscheinlich keinen extra Hinweis bzw. Angebot von der BVA erhalten. Dieses Angebot kann man aber ganz einfach unter folgendem Link anfordern.

Folgende Bilder zeigen eine kurze Step by Step Anleitung:

Step 1: Auf die Seite von BAföG Online gehen und auf einen der Anmelde-Buttons nutzen.

BAföG Rückzahlung Nachlass - vorzeitige Rückzahlung - Schritt 1

Step 2: Sich in sein Benutzerkonto einloggen. Falls noch kein Account besteht, einfach registrieren.

BAföG Rückzahlung Nachlass - vorzeitige Rückzahlung - Schritt 2

Step 3: In dem nun folgenden Menü etwas herunterscrollen und bei „Vorzeitige Rückzahlung“ auf „Antrag stellen“ klicken.

BAföG Rückzahlung Nachlass - vorzeitige Rückzahlung - Schritt 3

Tipp: Zudem kann man noch von einem Nachlass profitieren, auch wenn man schon mit der Rückzahlung begonnen hat!

Denn sobald ein entsprechendes Angebot des BVA vorliegt, so werden Nachlässe auf größere Teilbeträge (ab 500 €) gewährt.

Die folgende Tabelle zeigt nochmal auf, bis zu welchen Beträgen man wie viel sparen kann:

Abzulösendes Darlehen gewährter Nachlass zuzahlender Betrag
500,00 € 5% 475,00 €
1.000,00 € 6% 940,00 €
1.500,00 € 7% 1.395,00 €
2.000,00 € 8% 1.840,00 €
2.500,00 € 9% 2.275,00 €
3.000,00 € 9,5% 2.715,00 €
3.500,00 € 10,5% 3.133,00 €
4.000,00 € 11,5% 3.540,00 €
4.500,00 € 12% 3.960,00 €
5.000,00 € 13% 4.350,00 €
5.500,00 € 14% 4.730,00 €
6.000,00 € 14,5% 5.130,00 €
6.500,00 € 15,5% 5.493,00 €
7.000,00 € 16% 5.880,00 €
7.500,00 € 17% 6.225,00 €
8.000,00 € 18% 6.560,00 €
8.500,00 € 18,5% 6.928,00 €
9.000,00 € 19,50% 7.245,00 €
9.500,00 € 20% 7.600,00 €
10.000,00 € 21% 7.900,00 €
Generell erhält man aber von dem BVA in seinem Festellungs- und Rückzahlungsbescheid ein Angebot mit dem möglichen Nachlass, falls eine vorzeitige Rückzahlung mit Rabatt möglich ist.

Für Personen, die ihr Studium vor dem 28.02.2001 aufgenommen haben, gilt folgendes:

Da in diesem Fall das Darlehenslimit von 10000 € nicht greift, können auch Einsparungen bzw. Nachlässe bei Darlehensschulden von über 10000 € gewährt werden.

Auch in einem solchen Fall erhält man vom Bundesverwaltungsamt ein entsprechendes Angebot in seinem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

Um die entsprechenden Nachlässe einzusehen, wird nun die vorher gezeigte Tabelle fortgeführt:

Abzulösendes Darlehen gewährter Nachlass zuzahlender Betrag
10.500,00€ 21,50% 8.243,00€
11.000,00€ 22% 8.580,00€
11.500,00€ 23% 8.855,00€
12.000,00€ 23,50% 9.180,00€
12.500,00€ 24,50% 9.438,00€
13.000,00€ 25,00% 9.750,00€
13.500,00€ 25,50% 10.058,00€
14.000,00€ 26,50% 10.290,00€
14.500,00€ 27% 10.585,00€
15.000,00€ 27,50% 10.875,00€
15.500,00€ 28,50% 11.083,00€
16.000,00€ 29,00% 11.360,00€
16.500,00€ 29,50% 11.633,00€
17.000,00€ 30% 11.900,00€
17.500,00€ 31,00% 12.075,00€
18.000,00€ 31,50% 12.330,00€
18.500,00€ 32% 12.580,00€
19.000,00€ 32,50% 12.825,00€
19.500,00€ 33,00% 13.065,00€
20.000,00€ 33,50% 13.300,00€
20.500,00€ 34,50% 13.428,00€
21.000,00€ 35,00% 13.650,00€
21.500,00€ 35,50% 13.868,00€
22.000,00€ 36% 14.080,00€
22.500,00€ 36,50% 14.288,00€
23.000,00€ 37% 14.490,00€
23.500,00€ 37,50% 14.688,00€
24.000,00 € (und mehr) 38,00% 14.880,00€

Die gesamte BAföG Rückzahlung Tabelle ist auf dieser Seite einzusehen und kann dort auch als PDF heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur BAföG Rückzahlung finden sich auf der Hauptseite.